Kommunalpolitik

Aktualisiert am: 29. November 2011

Seit der Kommunalwahl 2009 sitzt ein Pirat zum Münsteraner Stadtrat. Zunächst gehörte Marco Langenfeld zum Rat, zum 22.09.2010 übernahm Pascal Powroznik den Ratssitz.

Kontaktaufnahme gegebenenfalls über den Ansprechpartner und das Ratsmitglied möglich.

Mitglieder in den Gremien der Stadt Münster und Ansprechpartner bei den PIRATEN:

Name Email Ansprechpartner oder Gremium; Mitarbeit
Pascal Powroznik pascal[at]piratenpartei-muenster[punkt]de Rat; Ratsmitglied
Integrationsrat; Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied (Ratsmitglied)
interfraktionelle Strategiegruppe E-Government
Beirat des Bürgerhaushaltes
Markus Barenhoff markus.barenhoff[at]piratenpartei-nrw[punkt]de Werksausschuss der citeq; Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied (sachk. Bürger)
Arbeitskreis Friedenskultur
Ansprechpartner: Freifunk
Konstantin Rapatinski rapatinski[at]hotmail[punkt]com Beirat des Bürgerhaushaltes
Bastian Greshake bgreshake[at]googlemail[punkt]com Ansprechpartner: E-Government, Open Data und Open Access
Niels-Arne Münck n_muen01[at]uni-muenster[punkt]de Ansprechpartner: Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
Sebastian Kroos sebastian.kroos[at]muenster[punkt]de Ansprechpartner: Hafen
Florian Grunert fgrunert[at]uni-osnabrueck[punkt]de Ansprechpartner: Kultur und Wissenschaft
Natalie Gies gies.natalie[at]yahoo[punkt]com Ansprechpartnerin: Interkultureller und interreligiöser Dialog

Bürgerbeteiligung

http://www.muenster.de/stadt/kv/buerger.html:

Die Bürgerinnen und Bürger Münsters wählen alle sechs Jahre den/die Oberbürgermeister/in, alle fünf Jahre den Rat der Stadt und die Bezirksvertretung für den jeweiligen Stadtbezirk.

Der Gesetzgeber und die Stadt Münster sehen außerdem weitere Möglichkeiten vor, wie die Menschen ihr persönliches Lebensumfeld mitgestalten können. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, um so größer sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um diese Rechte wahrzunehmen.

Zur Unterscheidung: Bürger/in ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Einwohner/in ist, wer in der Gemeinde wohnt. Also alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle, die bei der Kommunalwahl keine Stimme abgeben dürfen, wie beispielsweise eine Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren, die in der Stadt leben.

Einwohnerinnen und Einwohner Münsters haben folgende Beteiligungsrechte:

Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weitere Beteiligungsrechte:

Eine Anregung gemäß § 24 Geimeindeordnung NRW kann auch direkt elektronisch bei der Stadt eingereicht werden.

Unter http://direktzu.stadt-muenster.de/lewe kann man dem Oberbürgermeister Fragen stellen und seine Antworten nachlesen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen.

Amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu machen – Satzungen, Verordnungen, Tarife, rechtsverbindliche Bebauungspläne – werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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