Kommunalpolitik
Seit der Kommunalwahl 2009 sitzt ein Pirat zum Münsteraner Stadtrat. Zunächst gehörte Marco Langenfeld zum Rat, zum 22.09.2010 übernahm Pascal Powroznik den Ratssitz.
Kontaktaufnahme gegebenenfalls über den Ansprechpartner und das Ratsmitglied möglich.
Mitglieder in den Gremien der Stadt Münster und Ansprechpartner bei den PIRATEN:
| Name | Ansprechpartner oder Gremium; Mitarbeit | |
|---|---|---|
| Pascal Powroznik | pascal[at]piratenpartei-muenster[punkt]de | Rat; Ratsmitglied |
| Integrationsrat; Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied (Ratsmitglied) | ||
| interfraktionelle Strategiegruppe E-Government | ||
| Beirat des Bürgerhaushaltes | ||
| Markus Barenhoff | markus.barenhoff[at]piratenpartei-nrw[punkt]de | Werksausschuss der citeq; Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied (sachk. Bürger) |
| Arbeitskreis Friedenskultur | ||
| Ansprechpartner: Freifunk | ||
| Konstantin Rapatinski | rapatinski[at]hotmail[punkt]com | Beirat des Bürgerhaushaltes |
| Bastian Greshake | bgreshake[at]googlemail[punkt]com | Ansprechpartner: E-Government, Open Data und Open Access |
| Niels-Arne Münck | n_muen01[at]uni-muenster[punkt]de | Ansprechpartner: Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft |
| Sebastian Kroos | sebastian.kroos[at]muenster[punkt]de | Ansprechpartner: Hafen |
| Florian Grunert | fgrunert[at]uni-osnabrueck[punkt]de | Ansprechpartner: Kultur und Wissenschaft |
| Natalie Gies | gies.natalie[at]yahoo[punkt]com | Ansprechpartnerin: Interkultureller und interreligiöser Dialog |
Bürgerbeteiligung
http://www.muenster.de/stadt/kv/buerger.html:
Die Bürgerinnen und Bürger Münsters wählen alle sechs Jahre den/die Oberbürgermeister/in, alle fünf Jahre den Rat der Stadt und die Bezirksvertretung für den jeweiligen Stadtbezirk.
Der Gesetzgeber und die Stadt Münster sehen außerdem weitere Möglichkeiten vor, wie die Menschen ihr persönliches Lebensumfeld mitgestalten können. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, um so größer sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um diese Rechte wahrzunehmen.
Zur Unterscheidung: Bürger/in ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Einwohner/in ist, wer in der Gemeinde wohnt. Also alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle, die bei der Kommunalwahl keine Stimme abgeben dürfen, wie beispielsweise eine Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren, die in der Stadt leben.
Einwohnerinnen und Einwohner Münsters haben folgende Beteiligungsrechte:
- Anregungen und Beschwerden
- Unterrichtungsrechte
- Einwohnerfragestunde
- Einwohnerantrag
- Beteiligung bei der Stadtplanung
Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weitere Beteiligungsrechte:
Eine Anregung gemäß § 24 Geimeindeordnung NRW kann auch direkt elektronisch bei der Stadt eingereicht werden.
Unter http://direktzu.stadt-muenster.de/lewe kann man dem Oberbürgermeister Fragen stellen und seine Antworten nachlesen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen.
Amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu machen – Satzungen, Verordnungen, Tarife, rechtsverbindliche Bebauungspläne – werden im Amtsblatt veröffentlicht.






